Förderungen für Imker

Der Staat unterstützt die Imkerei: Förderprogramm in Bayern

Der Freistaat Bayern hat – teilweise mitfinanziert durch EU-Gelder – ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt. Klicken Sie auf die einzelnen Fördermöglichkeiten, um direkt zum Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu gelangen. Dort finden Sie weitere Informationen, Merkblätter mit Angaben zu Fristen, Meldung und Förderhöhe sowie die jeweiligen Förderanträge.

 

 

  • Analyse physikalisch-chemischer Merkmale von Honig. Die Abwicklung erfolgt über den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. Aufgrund der Förderung bietet der Fachbereich Bienen des TGD darüber hinaus viele weitere Leistungen unentgeltlich an. Hier geht’s direkt zum Untersuchungsantrag. Als Rechnungsempfänger ist im Antrag das Projekt Bienengesundheit anzukreuzen.
  • Rückstandsanalysen im Bienenwachs. Die Abwicklung erfolgt auch hier über den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG). Hier geht’s direkt zum Untersuchungsantrag. Als Rechnungsempfänger ist im Antrag das Projekt Bienengesundheit anzukreuzen.
  • Bekämpfung von Bienenkrankheiten durch Bienengesundheitswarte. Standbesuche sind für Mitglieder des LVBI aufgrund der Landesfördermaßnahme kostenlos. Stellt der Bienengesundheitswart Faulbrut fest, setzt ihn die zuständige Kreisverwaltungsbehörde als Verwaltungshelfer ein und übernimmt die Kosten.

Förderung des Einsatzes von Varroosebehandlungsmitteln

Die Förderung des Kaufs von Varroosebehandlungsmitteln durch den Bund und EU ist inzwischen entfallen. Deswegen wurde in der Vertreterversammlung nach einem Antrag entschieden, dass der Landesverband günstige Konditionen bei Händlern aushandeln soll. Dem kommen wir nach. Das Bestellverfahren wird jährlich neu festgelegt.

Ortsvereine und nicht angeschlossene Vereine können das Behandlungsmittel über den jeweiligen Kreisverband bestellen. Die Abrechnung erfolgt zentral. Bei der Bestellung gibt der Kreisverband die Lieferadressen der Ortsvereine sowie Angaben zur jeweils benötigten Menge an die Herstellerfirma weiter. Handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Varroosebehandlungsmittel, muss der Ortsverein einen Apotheker oder Tierarzt mit der Auslieferung beauftragen.

Investive Maßnahmen eines Imkers

Alle nötigen Formulare und Merkblätter im nachstehenden Text sind unter folgendem Link zu finden:

 

Imkerinnen und Imker in Bayern haben die Möglichkeit, sich Neuanschaffungen staatlich fördern zu lassen. (bis zu 30 % der Nettokosten)
 

Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Jeder Antragsteller benötigt zur Antragstellung eine 10-stellige Betriebsnummer. Diese wird vom örtlichen zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) kostenlos vergeben. (AELF in Traunstein: Schnepfenluckstraße 10 in 83278 Traunstein; Tel: 0861/ 70980. Die Antragstellung ist auch telefonisch möglich) Zum Antragsformular
  • Für Anfänger gilt: Anfänger müssen mit der Bienenhaltung erstmals begonnen haben und im ersten Halbjahr des Förderjahres 2021 oder in den Jahren 2018 bis 2020 einen anerkannten Anfängerlehrgang besucht haben. Ein reiner Onlinekurs kann in diesem Zusammenhang nicht anerkannt werden. Ein Anfängerlehrgang kann durch drei sonstige Imkerlehrgänge ersetzt werden.
  • Imker mit langjähriger Erfahrung sind von der Anfängerregelung ausgenommen.

Es ist in jedem Fall unabdingbar, sich das Merkblatt zur Abwicklung der Bienenförderung genauestens durchzulesen. (Förderfähige Gerätschaften, Mindestinvestitionssumme, Fristen etc.) (Siehe Merkblatt im Link)

 

Es muss unbedingt die folgende Reihenfolge bei der Antragstellung eingehalten werden!!!

  1. Merkblatt zur Abwickelung der Bienenförderung  durchlesen (Am besten zweimal)
  2. Förderantrag stellen. Siehe Förderantrag im Link (Der Antrag muss bis spätestens 15.4. bei der zuständigen Behörde vorliegen)
  3. Zustimmung abwarten. Man darf die zu fördernde Gerätschaft erst kaufen, wenn die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt. Andernfalls hat man keinen Anspruch mehr auf Förderung, auch wenn die Zustimmung im Nachhinein erfolgt. (Vom Antrag bis zu Zustimmung vergehen einige Wochen)
  4. Geräte kaufen. Nach Erhalt der Zustimmung dürfen die Gerätschaften gekauft Werden
  5. Zahlungsantrag stellen (Rechnung und Zahlungsbeleg einreichen) Siehe Zahlungsantrag im Link. Nun muss erneut ein Antrag auf die Auszahlung der Fördersumme gestellt werden. Dabei müssen die geforderten Dokumente (Rechnung, Zahlungsbeleg) mitgeschickt werden. (Auszahlung der Förderung erfolgt meistens im Oktober)

 

Die Investigativen Maßnahmen sind mit einigen wenigen Bedingungen behaftet. Die Dokumente müssen für mindesten 5 Jahre aufbewahrt werden und die Dauer der Zweckverbindung der geförderten Gerätschaften beträgt 5 Jahre ab Auszahlung der Zuwendung. (Siehe Merkblatt) Die Einhaltung der Bedingungen kann (und wird in der Regel auch) durch einen Prüfer kontrolliert werden.

Viel Erfolg!!