Downloads und Links

Beitritt

Mitglied werden

Der Jahresbeitrag für ein Vollmitglied beträgt 40 Euro.

Im Mitgliedsbeitrag enthalten sind:

  • D.I.B Grundbeitrag: 3,58 €
  • LVBI Grundbeitrag: 14,00€
  • Versicherungen: 11,65€
  • Werbebeitrag des D.I.B pro Volk: 0,26 €
  • Den Rest bildet der Vereinsbeitrag

Für Fördermitglieder beläuft sich der Mitgliedsbeitrag auf 25 Euro, bei minderjährigen Mitgliedern auf 20 Euro.
Minderjährige Mitglieder ohne Versicherung sind kostenlos.

Wer den Verein, die Bienen und die Imkerei unterstützen möchte, ist als Fördermitglied herzlich Willkommen!

Bei allen Anmeldungen ist eine unterschriebene Datenschutzerklärung zwingend notwendig.

Interessierte die gerne dem Verein beitreten möchten, füllen bitte das Dokument aus und schicken es an “imker-berchtesgaden(at)gmx.de” oder an Martin Summek, Bachingerweg 23a in 83483 Bischofswiesen.

Satzung

Satzung des IV Berchtesgaden e.V.

Am 30.09.2021 wurde im Zuge einer ausserordentlichen Versammung über eine eigene Satzung des Imkervereins Berchtesgaden abgestimmt. Zuvor war die Satzung des LVBI maßgebend.

Versicherung

Imker Global Versicherung

Imker-Versicherungen: Wie sich Mitglieder des LVBI gegen Schäden absichern können

Ein heftiger Sturm, ein Blitzschlag oder eine Überschwemmung können bei Imkern zu unvorhergesehenen Sachschäden führen. Zudem haften Imker beispielsweise für die Unbedenklichkeit ihrer Produkte oder auch in Fällen, in denen Gestochene behandelt werden müssen. Zum Schutz vor diesen finanziellen Risiken existieren spezielle Imker-Versicherungen.

Die Imker-Global-Versicherung greift beispielsweise bei Schäden am Bienenvolk, an den Ablegern, am Vatervolk einschließlich Königin oder auch an der eingetragenen Ernte. Der Versicherungsschutz gilt für den Landesverband Bayerischer  Imker  e.V.,  alle  seine  Unterorganisationen (z.B. Kreis-und Ortsvereine,  gleichgültig ob sie in ein Vereinsregister eingetragen sind oder nicht) sowie alle Mitglieder des Landesverbandes. Die Imker-Global-Versicherung beinhaltet außerdem eine Haftpflichtversicherung: Sie leistet, wenn Dritte durch den versicherten Imker zu Schaden kommen.

Im Mitgliedsbeitrag des LVBI ist zudem eine Rechtsschutzversicherung für Imker enthalten.

Darüber hinaus haben Mitglieder des LVBI die Möglichkeit, eine freiwillige Ergänzungsversicherung für imkerliche Baulichkeiten wie Bienenhäuser, Wanderwagen, Freistände und/oder imkerliches Inventar, Geräte und Vorräte abzuschließen. Das Antragsformular kann beim 1. Vorsitzenden des Ortsvereins oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Außerdem steht es hier zum Download bereit. Es muss in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden: Ein unterschriebenes Exemplar schickt der Antragssteller an die Geschäftsstelle des LVBI, das zweite – gegebenenfalls auch als Kopie – an den 1. Vorsitzenden des Ortsvereins. Die Zusatzprämie entrichten Mitglieder zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag an den LVBI.

Weitere Informationen zur Imkerversicherung finden Sie hier.

Auszeichnung

Honigprämierung

Der Honig- und Wachswettbewerb folgt einem festen Zeitablauf. Jeweils im April im Imkerfreund angekündigt, damit Interessenten sich rechtzeitig darauf einstellen können.

Etikett

Welche Angaben müssen auf’s Honig-Etikett?

Die folgenden Angaben verlangt die EU-Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung für das Honig-Etikett:

  • Verkehrsbezeichnung: „Honig“ reicht hier als Angabe.
  • Ursprungsland: Die Bezeichnung „Deutscher Honig“ oder „Honig aus Deutschland“ genügt. Region oder Stadt können auch genannt werden, dürfen die Landes-Angabe aber nicht ersetzen.
  • Name und Anschrift des Imkers oder Honigverkäufers
  • Füllmenge: Hier ist das Nettogewicht anzugeben. Zur Ermittlung des Gewichts ist eine geeichte Waage notwendig. Für die Lesbarkeit ist die Mindestgröße der Schrift vorgeschrieben.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Wichtig ist die komplette Formulierung „Mindestens haltbar bis…“. Hier muss nicht das exakte Datum genannt werden, „Ende Januar 2024“ genügt. Als Imker kann man das MHD selbst bestimmen. Man muss aber gewährleisten, dass der Honig so lange in einwandfreiem Zustand ist.
  • Loskennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit. Entfallen kann die Loskennzeichnung, wenn auf dem Etikett ein tagesgenaues MHD angegeben ist. 
  • Hinweis zur Aufbewahrung: Diese Angabe ist nicht verpflichtend, aber sinnvoll! Der empfohlene Wortlaut lautet „Trocken und vor Wärme geschützt lagern!“.